Rahmenbedingungen BFD 27+

Flexibilität des Dienstes

Die Erfahrung zeigt, dass Menschen im Erwachsenenalter, die sich engagieren möchten, andere Lebensumstände mitbringen als Jugendliche.

Sei es zum Beispiel, dass Kinder im Haushalt leben, die betreut werden müssen oder dass es gesundheitliche Einschränkungen gibt, die eine Vollzeitbeschäftigung nicht möglich macht. Es gibt viele Gründe, weshalb der BFD 27+ ein flexibler Dienst sein muss.

Daher bieten wir Ihnen mit unserem Konzept der Teilzeitarbeit, wie auch dem Bildungskonzept mit einzelnen Bildungstagen, größeren Gestaltungsspielraum als in den Jugendfreiwilligendiensten.

Motivation

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein "Sozialer Lerndienst". Deshalb besteht er aus zwei Elementen:

  1.        dem Dienst in einer sozialen Einrichtung und
  2.        der begleitenden Bildungsarbeit.

Für beides müssen Sie motiviert sein.

Sie erleben in der Regel ein Jahr lang allumfassend einen sozialen Beruf und engagieren sich für Menschen. Dafür sollten Sie Spaß am Umgang mit Menschen und Interesse an einer sozialen Tätigkeit haben.

Ihren Dienst reflektieren Sie in begleitenden Netzwerktreffen. Sie dauern in der Regel jeweils von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr und sind verpflichtend. Hier reflektieren Sie einmal monatlich Ihren Einsatz mit anderen Bundesfreiwilligen in Ihrer Region. Weitere Themen sind Persönlichkeitsbildung, politische Bildung und religiöse Bildung.

Alter

Einen Bundesfreiwilligendienst 27+ können Menschen ab 27 Jahren machen, nach oben hin gibt es keine Grenze.

Religionszugehörigkeit

Als christlicher Träger sind wir offen für Freiwillige anderer Glaubensgemeinschaften und ohne religiöses Bekenntnis.
Unsere Bildungstage beinhalten spirituelle Elemente, die den Freiwilligen Erfahrungen lebendigen Glaubens ermöglichen.

Freiwilligen sollen sich mit den Werten der katholischen Kirche auseinandersetzen, sie mittragen und ihre Aufgaben in katholischen Einrichtungen im Sinne der Kirche erfüllen.

Menschen, die aktiv aus der katholischen Kirche ausgetreten sind, können nicht in allen Einsatzstellen einen Freiwilligendienst leisten.

Wöchentliche Arbeitszeit

Im BFD 27+ bestimmen Sie in Absprache mit Ihrer Einsatzstelle, wie viele Stunden Sie mitarbeiten möchten. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 20,1 Stunden, höchstens den Umfang einer Vollzeitstelle.

Taschengeld

Freiwillige mit einer Vollzeitstelle, die ihren Dienst ab dem 01.07.2023 beginnen, erhalten monatliche 549,- Euro.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • 350,- € Taschengeld
  • 150,- € Verpflegungsgeld
  • 49,- € Mobilitätspauschale

Die Freiwilligen können selber entscheiden, ob sie die Mobilitätspauschale z. B. für das 49,- €-Ticket der Deutschen Bahn ausgeben oder anderweitig. Mit der Mobiliätspauschale sind alle Fahrtkosten abgedeckt, d. h. Freiwillige bekommen keine Fahrtkosten zu Bildungsveranstaltungen der FaFDi sowie für ihren Arbeitsweg gezahlt.

Bei einer geringeren Wochenarbeitszeit verringern sich das Taschengeld und der Verpflegungszuschuss entsprechend.

Das monatliche Entgelt ist höher als bei Freiwilligen bis 27 Jahren, da es kein Kindergeld mehr gibt.

Bei einer geringeren Wochenarbeitszeit verringern sich das Taschengeld und der Verpflegungszuschuss entsprechend.

Weitere Leistungen

  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Urlaubsanspruch
  • BFD-Ausweis (Schülerstatus für Vergünstigungen)
  • Qualifizierte Bescheinigung und Zeugnis über den Freiwilligendienst
  • Ggf. Anerkennung als Praktikum oder Wartesemester

Beginn & Dauer

Ein Freiwilligendienst dauert  in der Regel zwölf Monate.

Ein kürzerer Dienst ab sechs Monaten ist möglich. Der Dienst kann auf insgesamt maximal 18 Monate verlängert werden. 5 Jahre nach dem BFD kann erneut ein BFD begonnen werden.

Sie können Ihren Freiwilligendienst zum 1. jedes Monats beginnen, in Ausnahmefällen auch zur Mitte des Monats.

Gesetzesgrundlagen

Der Bundesfreiwilligendienst ist im ► Gesetz über den Bundesfreiwilligendienstes geregelt.

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