Augen auf bei Gewalt

Der Fachstelle Freiwilligendienste und dem Bistum Limburg sind die Prävention vor sexueller und anderer Gewalt sehr wichtig und es wurden verschiedene Maßnahmen entwickelt um zu gewährleisten, dass Freiwillige in ihrem Dienst gut geschützt sind.

Wichtig ist uns aber auch, dass Freiwillige melden, wenn sie in ihrem Dienst mitbekommen, dass irgendjemand Gewalt ausgesetzt ist.

Institutionelles Schutzkonzept

Damit ihr selbst bei allen Veranstaltungen der Fachstelle Freiwilligendienste gut geschützt seid, haben wir zusammen mit ehemaligen Freiwilligen und Honorarkräften, ein "Institutionelles Schutzkonzept" entwickelt. Es liegt in deutscher und englischer Sprache vor.

► Institutionelles Schutzkonzept der Fachstelle Freiwilligendienste
► Institutional Protection Plan of the Fachstelle Freiwilligendienste

► Gewalt-Schutz-Konzept in leichter Sprache

Maßnahmen zum Schutz euch anvertrauter Menschen

Im Freiwilligendienst sind euch ganz verschiedene Menschen anvertraut. Manche sind besonders schutzbedürftig, wie Kinder, Jugendliche, behinderte oder auch alte Menschen

 

  • Ihr werdet im Rahmen eurer Bildungsseminare geschult, was zu tun ist, wenn euch diesbezüglich etwas auffällt.
  • Ihr bekommt eine Karte für's Portemonnaie mit den wichtigsten Verhaltensregeln und Telefonnummern, wo ihr euch Rat holen könnt.
  • Ihr müsst ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dazu bekommt ihr von der Einsatzstelle oder einer beauftragten Stelle (z.B. Rentamt) eine Aufforderung mit einem Schreiben, damit euch keine Kosten entstehen.
  • Ihr müsst eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben.

Mit einem eigenen Internetportal unterstützt das Bistum Limburg den Schutz vor sexualisierter Gewalt.

Hier findet ihr die Präventionsordnung des Bistums Limburg:

► Prävention- Startseite

► Präventionskonzept des Bistums Limburg

Ein erweitertes Führungszeugnis und eine Selbstverpflichtungserklärung benötigt ihr dann, wenn eure Einsatzstelle und euer Aufgabengebiet unter die Präventionsordnung des Bistums Limburg fallen.
Eine Faustregel ist: dies trifft zu, wenn von eurem/r Anleiter*in ein erweitertes Führungszeugnis verlangt wird.
Mitarbeiter*innen eurer Einsatzstelle können euch sagen, an wen beides gegeben werden muss.

► Handreichung zur Selbstverpflichtungserklärung

Selbstverpflichtungserklärungen

Zur Zeit liegen folgende Fassungen vor:

  • Deutsch
  • Arabisch
  • Englisch
  • Tigrinya
  • Französisch
  • Farsi
  • Ukrainisch
  • leichte Sprache
  • für Jugendliche

Auch wir Mitarbeiter*innen der Fachstelle Freiwilligendienste und unsere Honorarkräfte unterschreiben eine Selbstverpflichtungserklärung.

 

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