Voraussetzungen für einen Freiwilligendienst

Motivation

Das Freiwillige Soziale Jahr und der Bundesfreiwilligendienst sind ein "sozialer Lerndienst". Deshalb bestehen sie aus zwei Elementen, dem Dienst in einer sozialen Einrichtung und den begleitenden Bildungsseminaren. Für beides müsst ihr motiviert sein.

Ihr erlebt in der Regel für ein Jahr lang ganztägig einen sozialen Beruf und engagiert euch für Menschen. Dafür solltet ihr Spaß am Umgang mit Menschen und Interesse an einer sozialen Tätigkeit haben.

Euren Dienst reflektiert ihr in begleitenden Bildungsseminaren. Sie dauern jeweils fünf Tage und sind verpflichtend. Die Inhalte legt ihr gemeinsam in eurer Bildungsgruppe fest.

 

Alter

Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein sozialer Dienst für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 - 27 Jahren.

Wenn die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist, ist auch ein Einstieg mit 15 Jahren möglich. Für die obere Altersgrenze ist das Ende des FSJ maßgebend.

Einen Bundesfreiwilligendienst können auch Menschen über 27 Jahre machen.

 

Religionszugehörigkeit

Als christlicher Träger sind wir offen für Freiwillige anderer Glaubensgemeinschaften und ohne religiöses Bekenntnis.
Unsere Bildungsseminare und -tage beinhalten spirituelle Elemente, die den Freiwilligen Erfahrungen lebendigen Glaubens ermöglichen.

Freiwilligen sollen sich mit den Werten der katholischen Kirche auseinandersetzen, sie mittragen und ihre Aufgaben in katholischen Einrichtungen im Sinne der Kirche erfüllen.

Jungen Menschen, die aktiv aus der katholischen Kirche ausgetreten sind, können nicht in allen Einsatzstellen einen Freiwilligendienst leisten.

Leistungen

Taschengeld

Freiwillige mit einer Vollzeitstelle, die ihren Dienst ab dem 01.07.2023 beginnen, erhalten monatliche 479,- Euro.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • 280,- € Taschengeld
  • 150,- € Verpflegungsgeld
  • 49,- € Mobilitätspauschale

Die Freiwilligen können selber entscheiden, ob sie die Mobilitätspauschale z. B. für das 49,- €-Ticket der Deutschen Bahn ausgeben oder anderweitig. Mit der Mobiliätspauschale sind alle Fahrtkosten abgedeckt, d. h. Freiwillige bekommen keine Fahrtkosten zu Bildungsveranstaltungen der FaFDi oder zu Treffen der Freiwilligenvertretung sowie für ihren Arbeitsweg gezahlt.

Bei einer geringeren Wochenarbeitszeit verringern sich das Taschengeld und der Verpflegungszuschuss entsprechend.

Solltet ihr freie Verpflegung in der Einsatzstelle erhalten, bekommt ihr den Verpflegungskostenzuschuss natürlich nicht.

Einige Einsatzstellen stellen eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung.

 

weitere Leistungen

  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Urlaubsanspruch
  • Anspruch auf Kindergeld
  • FSJ/BFD-Ausweis
  • qualifizierte Bescheinigung und Zeugnis über den Freiwilligendienst
  • ggf. Anerkennung als Praktikum oder Wartesemester
  • ggf. Anerkennung für die Fachhochschulreife

Beginn und Dauer

Ihr könnt euren Freiwilligendienst immer zum 01. oder 15. jedes Monats beginnen.

Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel zwölf Monate. Ein kürzerer Dienst ab sechs Monaten ist möglich.

Wenn die Einsatzstelle einverstanden ist, kann der Dienst auf bis zu 18 Monate verlängerrt werden.

Falls du nach dem Freiwilligendienst für ein zulassungsbeschränktes Studium über die Stiftung Hochschulzulassung bewerben willst, musst du deinen Freiwilligendienst spätestens zum 01. September des Vorjahres begonnen haben, um die Fristen einzuhalten,  damit er angerechnet werden kann.► nähere Infos

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD)?

FSJ und BFD sind von den Rahmenbedingungen sehr ähnlich. In beiden Diensten ist das Taschengeld gleich, es besteht für die Eltern von Freiwilligen bis 25 ein Anspruch auf Kindergeld und die Anzahl der begleitenden Bildungsseminare ist identisch.

Auch die gesellschaftliche Anerkennung ist ähnlich, auch wenn das FSJ noch bekannter ist.

Da wir aber für beide Dienstformen Kontingente erhalten, werdet ihr von der Fachstelle Freiwilligendienste nach eurer Bewerbung einer der beiden Dienstformen zugeordnet. Für dich gibt es dadurch keine wesentlichen Unterschiede im Freiwilligendienst.

Grundlage eines Freiwilligen Sozialen Jahres ist das► Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz -JFDG).

Der Bundesfreiwilligendienst ist im ► Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes geregelt.

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